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Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines

  1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle vom Fotografen durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.

  2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots des Fotografen durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung

  3. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt.

  4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrükkliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.

  5. Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.

II. Nutzungs- und Urheberrecht

  1. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke (i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz) handelt.

  2. Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur zu Zwecken der Sichtung und Auswahl weitergeben.

  3. Die vom Fotografen hergestell­ten Licht­bilder sind grund­sät­zlich nur für den eige­nen pri­vaten Gebrauch des Auf­tragge­bers bes­timmt. 

  4. Bei der Ver­wen­dung der Licht­bilder in Online– und Print­me­dien und Social Media (für den pri­vaten Gebrauch) ist der Fotograf als Urhe­ber des Licht­bildes zu nen­nen. Eine Ver­let­zung des Rechts auf Namen­snen­nung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.

  5. Der Auf­tragge­ber ist verpflichtet, bei Licht­bildern des Fotografen im Inter­net elek­tro­n­is­che Verknüp­fungen so vorzunehmen, dass der Fotograf als Urhe­ber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.

  6. Jede über Ziffer 2 hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen. 

  7. Veränderungen des Bildmaterials durch Filter, Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen 

  8. Die RAW-Dateien verbleiben beim Fotografen. Eine Her­aus­gabe der Roh-Daten (unbear­beit­ete Bilder) an den Auf­tragge­ber erfolgt grund­sätzlich nicht.

III. Vergütung

  1. Es gilt das vom Fotografen angegebene Honorar.

  2. Es gelten die angegebenen Zusatzkosten bei Überschreitung der vereinbarten Zeit und zusätzlich gewünschter Lichtbilder.

  3. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Materialkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.

  4. Die Zahlung erfolgt generell auf Rechnung.

  5. Zusätzlich gebuchte Shootingdauer sowie weitere ausgewählte Lichtbilder werden ebenfalls in Rechnung gestellt.

  6. Fäl­lige Rech­nun­gen sind sofort und ohne Abzug zu zahlen. 

IV. Haftung

  1. Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus, z. B. für abgebildete Werke der bildenden oder angewandten Kunst sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.

  2. Die Zusendung und Rück­sendung von Dateien, Bildern und Vor­la­gen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.

  3. Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Kunde für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.

V. Bild­bear­beitung

  1. Der Auf­tragge­ber kennt den fotografischen und bildgestalterischen Stil des Fotografen und ist sich bewusst, dass seine Lichtbilder in ähnlichem Stil bear­beitet werden.

  2. Die nachträgliche Bearbeitung von Lichtbildern vom Auftraggeber ist nicht gestattet. Nachbearbeitung erfolgt allein durch den Fotografen. Wünsche und besondere Anmerkungen zu der Bildbearbeitung sind spätestens nach dem Fotoshooting zu nennen. 

VI. Lieferzeiten und Reklamation

  1. Der Fotograf liefert seine Arbeiten generell innerhalb von 2 Arbeitswochen, abhängig von der Anzahl der Lichtbilder.

  2. Verzögerun­gen durch höhere Gewalt, von Verzögerun­gen seit­ens des Labors oder durch Transport etc. stellen keinen Reklamationsgrund dar.

  3. Entspricht die Bearbeitung der Lichtbilder nicht der gewünschten Vorstellung, ist es dem Auftraggeber möglich innerhalb von 14 Tagen eine Änderung zu fordern. Die Änderung bezieht sich nur auf digitale Medien, nicht auf gedruckte Fotografien. Hierfür fallen erneut Kosten an, sollten diese auch nachbearbeitet werden.

  4. Der Fotograf übernimmt keine Haftung für leichte Farb- und Qualitätsunterschiede zwischen Digital- und Printmedien.

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