Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Allgemeines
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Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle vom Fotografen durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
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Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots des Fotografen durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung
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Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt.
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Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrükkliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.
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Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.
II. Nutzungs- und Urheberrecht
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Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke (i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz) handelt.
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Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur zu Zwecken der Sichtung und Auswahl weitergeben.
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Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen privaten Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.
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Bei der Verwendung der Lichtbilder in Online– und Printmedien und Social Media (für den privaten Gebrauch) ist der Fotograf als Urheber des Lichtbildes zu nennen. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.
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Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei Lichtbildern des Fotografen im Internet elektronische Verknüpfungen so vorzunehmen, dass der Fotograf als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.
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Jede über Ziffer 2 hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen.
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Veränderungen des Bildmaterials durch Filter, Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen
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Die RAW-Dateien verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe der Roh-Daten (unbearbeitete Bilder) an den Auftraggeber erfolgt grundsätzlich nicht.
III. Vergütung
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Es gilt das vom Fotografen angegebene Honorar.
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Es gelten die angegebenen Zusatzkosten bei Überschreitung der vereinbarten Zeit und zusätzlich gewünschter Lichtbilder.
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Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Materialkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.
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Die Zahlung erfolgt generell auf Rechnung.
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Zusätzlich gebuchte Shootingdauer sowie weitere ausgewählte Lichtbilder werden ebenfalls in Rechnung gestellt.
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Fällige Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zu zahlen.
IV. Haftung
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Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus, z. B. für abgebildete Werke der bildenden oder angewandten Kunst sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.
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Die Zusendung und Rücksendung von Dateien, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.
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Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Kunde für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.
V. Bildbearbeitung
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Der Auftraggeber kennt den fotografischen und bildgestalterischen Stil des Fotografen und ist sich bewusst, dass seine Lichtbilder in ähnlichem Stil bearbeitet werden.
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Die nachträgliche Bearbeitung von Lichtbildern vom Auftraggeber ist nicht gestattet. Nachbearbeitung erfolgt allein durch den Fotografen. Wünsche und besondere Anmerkungen zu der Bildbearbeitung sind spätestens nach dem Fotoshooting zu nennen.
VI. Lieferzeiten und Reklamation
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Der Fotograf liefert seine Arbeiten generell innerhalb von 2 Arbeitswochen, abhängig von der Anzahl der Lichtbilder.
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Verzögerungen durch höhere Gewalt, von Verzögerungen seitens des Labors oder durch Transport etc. stellen keinen Reklamationsgrund dar.
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Entspricht die Bearbeitung der Lichtbilder nicht der gewünschten Vorstellung, ist es dem Auftraggeber möglich innerhalb von 14 Tagen eine Änderung zu fordern. Die Änderung bezieht sich nur auf digitale Medien, nicht auf gedruckte Fotografien. Hierfür fallen erneut Kosten an, sollten diese auch nachbearbeitet werden.
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Der Fotograf übernimmt keine Haftung für leichte Farb- und Qualitätsunterschiede zwischen Digital- und Printmedien.